Geschäftsordnung der KSG Nordheim 1948 e.V.


(download)




  1. Vorstand


    1. Aufgaben des geschäftsführenden Vorstandes
      • Berufung der Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen
      • Kassen-und Buchführung
      • Erfüllung der steuerlichen Pflichten des Vereins (Vermögensverwaltung)
      • Überwachung der Beitragspflicht
      • Repräsentative Verpflichtungen
      • Schriftverkehr
    2. Allgemeine Aufgaben des beratenden Vorstandes
      • Vertretung gegenseitiger Interessen zwischen den Abteilungen und dem Vorstand
      • Informationspflicht gegenüber dem Gesamtvorstand und den Mitgliedern
      • Teilnahme an den Vorstandssitzungen
      • Ausübung des Stimmrechts
      • Übernahme organisatorischer und administrativer Aufgaben
      • Weitergabe von Pressemitteilungen an den Pressewart
    3. Spezifische Aufgaben des beratenden Vorstandes
      1. Spielausschuss
        • Vertretung der Interessen der KSG in der Spielgemeinschaft
        • Unterstützung des Trainers bei der Mannschaftsaufstellung
        • Entscheidung über die Bespielbarkeit des Rasenplatzes bei Meisterschafts- und Pokalspielen Betreuung der aktiven Spieler bei Meisterschafts- und Pokalspielen
        • Förderung der kooperativen Zusammenarbeit zwischen Trainern und Spielern
        • Verpflichtung von Spielern und Trainer in Absprache mit dem geschäftsführenden Vorstand
      2. Jugendleiter Fußball
        • Vertretung der Interessen der KSG in der Spielgemeinschaft
        • Förderung der kooperativen Zusammenarbeit zwischen Jugendtrainern, Betreuern und Spielern
        • Verpflichtung geeigneter Übungsleiter in Absprache mit dem geschäftsführenden Vorstand
        • Verwaltung der Jugendkasse
        • Übernahme administrativer Aufgaben
      3. Platzkassierer
        • Eintritt kassieren bei Heimspielen
        • Bezahlung der Schiedsrichter
      4. Kioskpersonal
        • Einkauf und Verkauf der Kioskwaren
        • Abrechnung mit der Hauptkasse
      5. Pressewart
        • Erstellen und Veröffentlichen von Presseberichten in Absprache mit dem Vorstand
    zum Seitenanfang

     
  2. Abteilungen


    Die KSG Nordheim gliedert sich in folgende Abteilungen:
    1. Abteilung Fußball
      Die KSG Fußballabteilung spielt mit dem FC Boys Wattenheim in einer Spielgemeinschaft. Hierüber wird jährlich neu entschieden.
      1. Seniorenfußball
        Die Fußballmannschaften der Spielgemeinschaft nehmen an Meisterschafts-, Pokal- und Freundschaftsspielen teil. Die Abteilung Seniorenfußball wird durch den Abteilungsleiter Fußball und den Spielausschuss im Vorstand vertreten.
      2. Jugendfußball
        Nach personeller Möglichkeit werden folgende Jugendfußballmannschaften zum Spielbetrieb gemeldet:
        • A-Jugend
        • B-Jugend
        • C-Jugend
        • D-Jugend
        • E-Jugend
        • F-Jugend
        • G-Jugend (Bambini)
        Die Betreuung der Jugendmannschaften erfolgt durch die jeweiligen Jugendtrainer sowie die Betreuer. Die Jugendfußballabteilung wird durch den Jugendleiter im Vorstand vertreten.
      3. AH-Fußball
        Die Abteilung AH-Fußball wird durch den AH-Leiter im Vorstand vertreten.
    2. Abteilung Hallensport
      Die Abteilung Hallensport gliedert sich in folgende Abteilungen:
      1. Kinderturnen
      2. Stepp-Tanz
      3. Damengymnastik
      4. Eltern und.Kind
      5. Jazztanzgruppe
      6. Kindertanz
      7. Tischtennis
      8. Volleyball
      9. Basketball
      10. Nordic Walking
      11. Karate für Kinder
      Die sportliche Leitung in den jeweiligen Abteilungen erfolgt durch die jeweiligen Übungsleiter. Die einzelnen Abteilungsleiter sind im beratenden Vorstand vertreten. Den einzelnen Abteilungen ist der Abteilungsleiter Hallensport übergeordnet. Der Hallensport wird durch den Abteilungsleiter Hallensport im Vorstand vertreten.
    3. Gesundheitssport
      1. Sitzgruppe
      2. REHA Gruppe
      3. Herzgruppe
      Die sportliche Leitung liegt bei den jeweiligen Übungsleitern. Der Abteilungsleiter Gesundheitssport beantragt Fördermittel und rechnet diese ab.
    4. Kultur und Festausschuss
      Planung, Organisation und Durchführung kultureller und sportlicher Veranstaltungen.
    zum Seitenanfang

     
  3. Beiträge


    Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden einmal jährlich oder halbjährlich über Lastschriftverfahren eingezogen.
    Die Monatsbeiträge sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
    Familienbeitrag für 3 Mitglieder aus einer Familie.
      Kinder/Jugendliche Erwachsene Familien
    Aktiv 3 Euro 5 Euro 9 Euro
    Passiv 3 Euro 3 Euro 9 Euro
    Für die Abteilung Karate ist ein Sonderentgelt je nach Gruppenstärke zu zahlen.
    Ehrenmitglieder werden beitragsfrei.
    zum Seitenanfang

     
  4. Sporteinrichtungen


    1. Benutzung des Sportgeländes
      Die Gemeinde als Eigentümerin und der Verein als Pächter (Nutzer) entscheiden über die Benutzung des Sportgeländes. Außerhalb der Trainingszeiten und des Spielbetriebes ist Unbefugten das Betreten der Sportanlage verboten.
    2. Benutzung der Sporhalle
      Die Benutzung der Sporthalle durch die verschiedenen Abteilungen der KSG Nordheim erfolgt nach dem Hallenbelegungsplan.
    3. Instandhaltung und Pflege des Sportgeländes
      Die Pflege und Instandhaltung des Sportgeländes ist Aufgabe des Platzwartes. Der Platzwart wird vom Vorstand beauftragt. Der Vorstand ist von der Gemeinde legitimiert, eine Vereinbarung über seine Beschäftigung und die Höhe der Vergütung zu treffen. Die Mittel für die Vergütung werden von der Gemeinde Biblis gestellt. Die genauen Aufgaben des Platzwartes werden in der Vereinbarung geregelt. Grundsätzlich ist eine Aufteilung der Instandhaltungsund Pflegearbeiten auf mehrere Personen möglich. Hierüber entscheidet der Vorstand.
    zum Seitenanfang

     
  5. Beschäftigung von Übungsleitern und Trainern


    Für die sportliche Leitung der Jugendlichen und Senioren sind Übungsleiter und Trainer erforderlich. Diese sollen über die erforderlichen fachlichen sowie charakterlichen Eigenschaften verfügen.
    Der geschäftsführende Vorstand entscheidet über die Verpflichtung und die Art der Beschäftigung sowie die Bezahlung. Dem jeweiligen Abteilungsleiter ist Mitbestimmungsrecht bei der Verpflichtung eines Trainers zu gewähren.
    Die Dauer der Beschäftigung sowie die Bezahlung wird bei bezahlten Trainern und Übungsleitern in einem schriftlichen Vertrag geregelt. Bei ehrenamtlichen Trainern und Übungsleitern ist eine mündliche Absprache ausreichend.
    Die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bei bezahlten Übungsleitern und Trainern wird entsprechend des Vertrages geregelt. Bei ehrenamtlich tätigen Trainern und Übungsleitern ist eine mündliche Absprache ausreichend.
    zum Seitenanfang

     
  6. Zusammenarbeit der Abteilungen


    Alle Abteilungen haben sich den Interessen des Vereins und den Entscheidungen des Vorstandes unterzuordnen. Eine Verselbstständigung einzelner Abteilungen ist ohne Zustimmung des Vorstandes nicht möglich.
    zum Seitenanfang

     
  7. Maßregelungen


    Gegen Mitglieder, die gegen die Satzung, gegen die Geschäftsordnung oder gegen Anordnungen des Gesamtvorstandes und der Abteilungen verstoßen, können nach vorheriger Anhörung vom Gesamtvorstand folgende Maßnahmen verhängt werden: a) mündlicher Verweis b) zeitlich begrenztes Verbot der Teilnahme am Sportbetrieb und den Veranstaltungen des Vereins Der Bescheid über Maßregelung ist dem Betroffenen schriftlich zuzustellen.
    zum Seitenanfang

Sie benötigen einen Adobe Acrobat Reader um die PDF-Datei zu betrachten und auszudrucken. Sollten sie nicht im Besitz eines Adobe Acrobat Readers sein, so können sie ihn hier gratis downloaden und installieren:

Gratis den Adobe Acrobat Reader erhalten