Vertretung der Interessen der KSG in der Spielgemeinschaft
Unterstützung des Trainers bei der Mannschaftsaufstellung
Entscheidung über die Bespielbarkeit des Rasenplatzes bei Meisterschafts- und Pokalspielen Betreuung der aktiven Spieler bei Meisterschafts- und Pokalspielen
Förderung der kooperativen Zusammenarbeit zwischen Trainern und Spielern
Verpflichtung von Spielern und Trainer in Absprache mit dem geschäftsführenden Vorstand
Jugendleiter Fußball
Vertretung der Interessen der KSG in der Spielgemeinschaft
Förderung der kooperativen Zusammenarbeit zwischen Jugendtrainern, Betreuern und Spielern
Verpflichtung geeigneter Übungsleiter in Absprache mit dem geschäftsführenden Vorstand
Verwaltung der Jugendkasse
Übernahme administrativer Aufgaben
Platzkassierer
Eintritt kassieren bei Heimspielen
Bezahlung der Schiedsrichter
Kioskpersonal
Einkauf und Verkauf der Kioskwaren
Abrechnung mit der Hauptkasse
Pressewart
Erstellen und Veröffentlichen von Presseberichten in Absprache mit dem Vorstand
Die KSG Nordheim gliedert sich in folgende Abteilungen:
Abteilung Fußball
Die KSG Fußballabteilung spielt mit dem FC Boys Wattenheim in einer Spielgemeinschaft. Hierüber wird jährlich neu entschieden.
Seniorenfußball
Die Fußballmannschaften der Spielgemeinschaft nehmen an Meisterschafts-, Pokal- und Freundschaftsspielen teil. Die Abteilung Seniorenfußball wird durch den Abteilungsleiter Fußball und den Spielausschuss im Vorstand vertreten.
Jugendfußball
Nach personeller Möglichkeit werden folgende Jugendfußballmannschaften zum Spielbetrieb gemeldet:
A-Jugend
B-Jugend
C-Jugend
D-Jugend
E-Jugend
F-Jugend
G-Jugend (Bambini)
Die Betreuung der Jugendmannschaften erfolgt durch die jeweiligen Jugendtrainer sowie die Betreuer. Die Jugendfußballabteilung wird durch den Jugendleiter im Vorstand vertreten.
AH-Fußball
Die Abteilung AH-Fußball wird durch den AH-Leiter im Vorstand vertreten.
Die sportliche Leitung in den jeweiligen Abteilungen erfolgt durch die jeweiligen Übungsleiter. Die einzelnen Abteilungsleiter sind im beratenden Vorstand vertreten. Den einzelnen Abteilungen ist der Abteilungsleiter Hallensport übergeordnet. Der Hallensport wird durch den Abteilungsleiter Hallensport im Vorstand vertreten.
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden einmal jährlich oder halbjährlich über Lastschriftverfahren eingezogen.
Die Monatsbeiträge sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Familienbeitrag für 3 Mitglieder aus einer Familie.
Kinder/Jugendliche
Erwachsene
Familien
Aktiv
3 Euro
5 Euro
9 Euro
Passiv
3 Euro
3 Euro
9 Euro
Für die Abteilung Karate ist ein Sonderentgelt je nach Gruppenstärke zu zahlen.
Ehrenmitglieder werden beitragsfrei.
Benutzung des Sportgeländes
Die Gemeinde als Eigentümerin und der Verein als Pächter (Nutzer) entscheiden über die Benutzung des Sportgeländes. Außerhalb der Trainingszeiten und des Spielbetriebes ist Unbefugten das Betreten der Sportanlage verboten.
Benutzung der Sporhalle
Die Benutzung der Sporthalle durch die verschiedenen Abteilungen der KSG Nordheim erfolgt nach dem Hallenbelegungsplan.
Instandhaltung und Pflege des Sportgeländes
Die Pflege und Instandhaltung des Sportgeländes ist Aufgabe des Platzwartes. Der Platzwart wird vom Vorstand beauftragt. Der Vorstand ist von der Gemeinde legitimiert, eine Vereinbarung über seine Beschäftigung und die Höhe der Vergütung zu treffen. Die Mittel für die Vergütung werden von der Gemeinde Biblis gestellt. Die genauen Aufgaben des Platzwartes werden in der Vereinbarung geregelt. Grundsätzlich ist eine Aufteilung der Instandhaltungsund Pflegearbeiten auf mehrere Personen möglich. Hierüber entscheidet der Vorstand.
Für die sportliche Leitung der Jugendlichen und Senioren sind Übungsleiter und Trainer erforderlich. Diese sollen über die erforderlichen fachlichen sowie charakterlichen Eigenschaften verfügen.
Der geschäftsführende Vorstand entscheidet über die Verpflichtung und die Art der Beschäftigung sowie die Bezahlung. Dem jeweiligen Abteilungsleiter ist Mitbestimmungsrecht bei der Verpflichtung eines Trainers zu gewähren.
Die Dauer der Beschäftigung sowie die Bezahlung wird bei bezahlten Trainern und Übungsleitern in einem schriftlichen Vertrag geregelt. Bei ehrenamtlichen Trainern und Übungsleitern ist eine mündliche Absprache ausreichend.
Die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bei bezahlten Übungsleitern und Trainern wird entsprechend des Vertrages geregelt. Bei ehrenamtlich tätigen Trainern und Übungsleitern ist eine mündliche Absprache ausreichend.
Alle Abteilungen haben sich den Interessen des Vereins und den Entscheidungen des Vorstandes unterzuordnen. Eine Verselbstständigung einzelner Abteilungen ist ohne Zustimmung des Vorstandes nicht möglich.
Gegen Mitglieder, die gegen die Satzung, gegen die Geschäftsordnung oder gegen Anordnungen des Gesamtvorstandes und der Abteilungen verstoßen, können nach vorheriger Anhörung vom Gesamtvorstand folgende Maßnahmen verhängt werden: a) mündlicher Verweis b) zeitlich begrenztes Verbot der Teilnahme am Sportbetrieb und den Veranstaltungen des Vereins Der Bescheid über Maßregelung ist dem Betroffenen schriftlich zuzustellen.
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